Infos zum Kostenerstattungsverfahren:

Da Ihre Krankenkasse auf jeden Fall nach SGB 5 (§ 13, Abs. 3) verpflichtet ist, Ihnen einen freien Psychotherapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit von höchstens drei Monaten zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu beginnen.
Ich empfehle deshalb folgendes Vorgehen:

1. Nehmen Sie einfach zu 3 - 5 Psychotherapeuten Kontakt auf. Eine Liste mit niedergelassenen Therapeuten erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse oder im internet.

2. Dokumentieren Sie mindestens drei erfolglose Kontaktaufnahmen. "Erfolglos" heisst, dass auf Ihren Anruf oder Ihre schriftliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Brief nicht reagiert wurde oder Sie eine Wartezeit von über drei Monaten akzeptieren müssen.

3. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein Erstgespräch und bringen Sie hierzu die Namen der Psychotherapeuten mit, zu welchen Sie erfolglos Kontakt aufgenommen haben. Dann kann ich den Antrag auf ein Kostenerstattungsverfahren einleiten.